Leitfaden des BMJ zur Anbieterkennzeichnung
Claus Wagner am 16. Oktober 2008 um 17:42
Immer wieder wird es unter Anbietern diskutiert: Die Impressumspflicht. Oder anders ausgedrückt, die Anbieterkennzeichnung. Licht in das Dunkel der Pflichten bringt jetzt ein online gestellter Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Wer muss, wer nicht und wenn ja, dann wie?
Das Telemediengesetz (TMG) schreibt die Anbieterkennzeichnung vor. Was genau unter §5ff TMG zu verstehen ist, wer darunter fällt und wie die Pflicht richtig zu erfüllen ist, zeigt das BMJ mit dem Leitfaden, den das Ministerium nun online gestellt hat. Eine wertvolle Hilfe, die eigene Website ein Stück abmahnsicherer zu gestalten. Aber wie steht es auf der Website warnend: “Der Leitfaden soll als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht!”. Klar, kann er ja auch gar nicht sein, bei der Vielfalt von verschienden Anwendungen im Netz.
Aber nützlich ist er dennoch, der Leitfaden und für jeden Webseitenbetreiber ein Muss.

